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„Die Nutzung regionaler Ressourcen muß mit regionaler Wertschöpfung verbunden sein.“
Ausgehend von diesem Satz fanden sich 2003 Freunde der Windenergie aus dem Flachgau zur kolowind erneuerbare energie gmbh zusammen. Nach langer und oft heftiger Diskussion wurden die ursprünglich geplanten 8 Windrädern im Bereich des Kolomanstaferl – Große Plaike auf 3 Windräder reduziert und konnte eine raumordnungsrechtliche Einzelgenehmigung für diese 3 Windräder erreicht werden. Eine folgende Auseinandersetzung um die naturschutzrechtliche Genehmigung endete mit einem negativen Bescheid 2011. Begründet wurde dieser letztendlich mit den sogenannten „Volllaststunden“ als Kriterium für die Abwägung öffentlicher Interessen. Das führte für die kolowind erneuerbare energie gmbh als lokale Betriebsgesellschaft für den KOLO Windpark Thalgau in eine schwierige Situation. Der Neustart des Projektes ab 2011 mit einem Verfahren zur Sonderflächenausweisung gemäß dem Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 wurde durch den Umstand erleichtert, dass mit einer solchen Sonderflächenausweisung keine naturschutzrechtliche Genehmigung mehr erforderlich ist und die Gemeinde Thalgau als zuständige Gebietskörperschaft dieses Verfahren trotz der langen Vorgeschichte des Projektes mit tragen will.